Cultura - Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den namen "Cultura". Er soll in das Vereinsregister aufgenommen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz "e.V."
Der Verein hat seinen Sitz in Münster/Westfalen.Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Errichtung einer Ausbildungsstätte für Straßenkinder und Kindern aus armen Verhältnissen in Verbindung mit einem afro-peruanischen Kulturzentrum für Musik, Tanz, Sport und Theater in Chincha/Peru.Dieses Kulturzentrum soll den jungen Menschen durch Ausbildung die Chance geben sich eine bessere berufliche Zukunft zu ermöglichen und somit aus der extremen Armut heraus zu kommen.
In der Provinz Chincha leben die Nachkommen ehemaliger Sklaven aus den dortigen Baumwollplantagen heute noch in besonderer Unterdrückung und extremer Armut.Daraus ergibt sich ein besonderer Handlungsbedarf, der bisher von keiner Organisation und am wenigsten von staatlicher Seite, die bislang noch mit der aufarbeitung der indigenen Unterdrückung beschäftigt ist, wahrgenommen wird. Der Verein Cultura möchte die Armutsspirale aufbrechen und die Bildungsmisere lindern, welche eine Reihe komplexer Folgeprobleme nach sich ziehen: wie z.b. Kriminalität, Drogenkonsum, Werteverfall, Identitätsverlust, Ansehensverlust und Chancenlosigkeit auf dem peruanischen Arbeitsmarkt.Im gegensatz zu staatlichen Förderprogrammen und außerperuanischen Initiativen stellt der Verein Cultura der Komplexität der Probleme bewusst ein ebenso komplexen Maßnahmenkatalog gegenüber:
- Ausbildung in den Bereichen Tanz, Musik und Theater. Diese Disziplinen versprechen für farbige Peruaner den größten Erfolg, weil sich bereits große Vorbilder den Weg aus den Slums in die peruanische Gesellschaft geebnet haben.Gesellschaftliche Anerkennung eröffnet einen Weg aus der Armut, aus der Kriminalität und aus dem Drogenmissbrauch.
- Das bewußt offene Konzept der Ausbildungsstätte beinhaltet Familienanschluss und Familienförderung, denn abgeschlossene staatliche Heime haben in Lateinamerika sowohl für insassen als auch für Außenstehende einen üblen Ruf als Vorstufe zum Gefängnis.
- Verbesserung des Image des afrikanischen Bevölkerungsanteils in Peru.Förderung eines selbstbewussten Geschichtsbewußtseins in der peruansichen Gesellschaft.Gegen Diskriminierung und Rassismus farbiger Peruaner
- Kulturarbeit bewußt in der ansässigen afro-peruanischen Tradition, die Identifikation und geistige Heimat bietet für eine ausgegrenzte Minderheit, die bisher in einem identifikatorischen Vakuum leben musste.
- Dem Drogenmissbrauch und der Straßenkriminalität will der Verein Cultura entgegen treten, indem gezielt gefährdete und in die Kriminalität abgedrängte Kinder bzw. Jugendliche angesprochen und von der Ausbildungsstätte aufgefangen werden. Das musikalische Ausbildungprogramm soll der Zielgruppe den nötigen Rückhalt für ein sozial verantwortliches und menschenwürdiges Leben ermöglichen.
- Kulturaustausch zwischen Deutschland und Peru im Dienste von Forschung und Lehre afro-peruanischen Liedgutes unter Berücksichtigung der religiösen Wurzeln und andere afrikanischer Traditionslinien.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten kein Zuwendungen aus Mitteln des vereins.
Es darf keine Person durch ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Auflösung
Die Auflösung der Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
